Tarife - Rauchfangkehrer

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Tarife

Kehrarbeit

Regelung
Ihre Kehr- bzw. Überprüfungsgebühr wird in der NÖ Kehrtarifverordnung geregelt. Sie besteht aus einer Jahresgrundgebühr und einer Arbeitsgrundgebühr, die sich u.a. nach der Art der Fänge, der angeschlossenen Feuerstätten und der Anzahl der Geschosse, die die Fänge durchlaufen, zusammensetzt.

Außerdem regelt die NÖ Kehrtarifverordnung die Vergebührung für die Reinigung, Kehrung und Überprüfung fix verlegter sowie lösbarer Verbindungsstücke und sieht Zuschläge für Kehrarbeiten vor, welche unter außerordentlichen Erschwernissen, unter einem erhöhten Zeitaufwand oder außerhalb der ordentlichen Dienstzeiten vorgenommen werden müssen.

Jahresgrundgebühr
Die Jahresgrundgebühr wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres als Entgelt für Leistungen wie die Datenaufnahme und Datenverwaltung von Fang, Feuerstätte und Anlage, die Evidenzhaltung von Befunden und Gutachten oder die Terminplanung und Koordinierung der Arbeiten verrechnet.

Arbeitsgebühr
Die Arbeitsgebühr beinhaltet das Entgelt für das Überprüfen, Kehren und Reinigen von Fängen und die jährliche einmalige Entleerung der Fangsohle in ein vom Kunden bereitgestelltes Gefäß, sowie die Kontrolle der benützten Fänge hinsichtlich ihres baulichen Zustandes (z.B. Versottungs- und Verwässerungserscheinungen, Verpechungen).

Die Arbeitsgebühr wird je Kehrung und je Geschoss, das der Fang durchläuft, berechnet. Als Geschoss gelten auch Dachböden (Spitz- oder Seitenboden), Mansarden, Zwischengeschosse und Keller. Bei freistehenden Fängen, bei Fängen in Hallen und auf Flachdächern gelten je angefangene 3 Meter als ein Geschoss.

Tarife
Die Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Sie können diese Verordnung hier einsehen.

 
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