Allgemein - Rauchfangkehrer

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Befundung

Wann benötigen Sie einen Befund?
In der Regel benötigen Sie einen Befund von Ihrem Rauchfangkehrer

  • für die Fertigstellungsanzeige von sämtlichen Fängen in Neu-, Um- und Zubauten,

  • für die Inbetriebnahme einer neuen oder ausgetauschten Feuerstätte,

  • für die Rohbaubeschau auf Verlangen der Baubehörde,

  • für die Aufklärung von Geruchsbelästigungen, Mängeln, Schäden usw.


Bitte beachten Sie, dass Befunde für Behörden (z.B. Bauamt) und Gasnetzbetreiber eine Gültigkeit von 6 Monate besitzen!

Übersicht: Befundarten

Befundart

Zeitpunkt

Zweck

Rohbaubeschau

Planung und erste Bauphase

Beratung und Baubegleitung

Baubefund

Fertigstellung des Bauvorhabens

Fertigstellungsanzeige

Vorbefund

Planung bei Neuaufstellung oder Tausch einer Feuerstätte

Eignungsbestätigung für z.B. Installateure; Auflagenbeschreibung

Eignungsbefund
(Endbefund)

Fertigstellung bei Neuaufstellung oder Tausch einer Feuerstätte

Fertigstellungsanzeige für Feuerstätten; Anschluss an das Gasnetz;

Prüfbericht

bei Auftreten von Problemen

Dokumentation von Mängel

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